Glossar Partnermanagement · Phase 2 von 7
Handelsvertreter
Christopher Niekamp · Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Ein Handelsvertreter vermittelt Geschäfte im Namen und auf Rechnung des Anbieters und erhält dafür Provision; anders als ein Reseller kauft er die Leistung nicht selbst ein und verkauft sie nicht weiter.
Einordnung
Der Unterschied ist rechtlich und wirtschaftlich folgenreich. Für Handelsvertreter gilt in Deutschland das Handelsvertreterrecht des HGB, unter anderem mit einem möglichen Ausgleichsanspruch nach Vertragsende. Ein Reseller trägt dagegen Marge, Preisgestaltung und Ausfallrisiko selbst. Wer beide Modelle im selben Partnerprogramm führt, braucht getrennte Verträge, getrennte Vergütungslogiken und eine klare Zuordnung, welcher Partner in welchem Modell arbeitet.
Beispiel
Ein Anbieter von Prüfsoftware arbeitet in einer Region mit einem Handelsvertreter, der Termine vereinbart und Verträge im Namen des Anbieters vermittelt. In einer anderen Region kauft ein Systemhaus Lizenzen ein und verkauft sie mit eigener Marge weiter. Beide Modelle laufen mit getrennten Verträgen, weil Vergütung, Haftung und Ansprüche bei Vertragsende unterschiedlich geregelt sind.
Beispiel zur Veranschaulichung, kein einzelner Kundenfall.Wo der Begriff im Partnermanagement hingehört
Der Begriff gehört zu Phase 2 des PARTNEO Partner-Lifecycle, Partnerstrategie. In dieser Phase legt ihr fest, welchen Beitrag Partner leisten sollen und welche Partnertypen ihr dafür braucht. Wie weit ihr in dieser Phase seid, zeigt der Reifegrad-Check.
Verwandte Begriffe
- ResellerEin Reseller kauft die Leistung des Anbieters ein und verkauft sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an seine Kunden weiter.›
- EmpfehlungspartnerEin Empfehlungspartner, englisch Referral-Partner, bringt Anbieter und Kunden zusammen, verkauft aber selbst nicht und übernimmt keine Umsetzung.›
- UmsatzbeteiligungDie Umsatzbeteiligung, englisch Revenue Share, ist ein Vergütungsmodell, bei dem der Partner einen prozentualen Anteil am erzielten Umsatz oder Deckungsbeitrag erhält.›

